nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz vom 01.01.2022
Jeder Verbraucher ist nach dem Elektro- und Elektronikgerätegesetz verpflichtet, Elektro- und Elektronikaltgeräte (Altgeräte) ordnungsgemäß und getrennt vom Hausmüll zu entsorgen. Altbatterien, Altakkumulatoren (Akkus) und Lampen, die aus dem Altgerät entnommen werden können, müssen getrennt abgegeben werden. (§ 10,1 ElektroG zum 01.01.2022)
Bei Kauf eines neuen Elektro- oder Elektronikgeräts können Sie Ihr vergleichbares Altgerät kostenlos von uns entsorgen lassen. (§ 17 Abs. 1, S. 1, Nr. 1 ElektroG zum 01.01.2022). Bei dem Altgerät darf es sich nur um ein Gerät aus der gleichen Produktkategorie wie vom Neugerät handeln. Anderweitige Produkte sind ausgeschlossen.
Sofern Sie bei der Anlieferung eines Neugerätes die Entsorgung des Altgerätes wünschen, bitten wir Sie uns dies im Vorfeld mitzuteilen. (§ 17 Abs. 1, S. 2 ElektroG zum 01.01.2022) , füllen Sie hierzu einfach das nachfolgende Formular aus.
Persönliche Daten sind von Ihnen eigenverantwortlich auf dem zu entsorgenden Altgerät zu löschen. (§ 18 Abs. 1, Nr. 7 ElektroG zum 01.01.2022
Wir bitten Sie das Altgerät zu verpacken und mit der Palette von der Anlieferung zu retournieren. Dies ist transporttechnisch leider nicht anders möglich. Die Abholung des Altgeräts kann aus logistischen Gründen an einem anderen Tag der Anlieferung, erfolgen. Dies erfolgt ebenfalls nach Terminvereinbarung und ab Bordsteinkante.